Kosten

Die Gesamtkosten der Behandlung (zwei bis drei Behandlungen) liegen bei ca. 1.140 Euro pro Auge. Sollte eine weitere Behandlung am gleichen Auge notwendig sein, kostet diese ca. 455 Euro. Leider zahlen gesetzliche Krankenkassen die Behandlung grundsätzlich nicht. Das Erstattungsverhalten der privaten Krankenversicherer variiert stark.

Ein kleiner Trost: in der Regel ist es aber möglich, die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd gelten zu machen.

Entscheidung Amtsgericht

Erstattung durch Private Krankenversicherer

Die Erstattung durch private Krankenversicherer ist aktuell noch sehr unterschiedlich. Gerichte haben aber bestätigt, dass durch die Glaskörpertrübungen das seitens des BGH (Urteil vom 20.03.2017, IV ZR 533/15) aufgestellte Kriterium der erheblichen funktionellen Beeinträchtigung gegeben war und die Behandlung damit medizinisch notwendig und zu erstatten ist.

Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse wird davon ausgehen, zum Normalzustand der Sehfähigkeit gehöre ein beschwerdefreies Lesen und eine gefahrenfreie Teilnahme am Straßenverkehr. Sofern eine nicht nur ganz geringfügige Beeinträchtigung dieser körperlichen Normalfunktion vorliege, sei eine bedingungsmäßige Krankheit zu bejahen.