Urteil LASIK-Kosten Erstattung

Erstmals hat der BGH entschieden, dass eine Kurzsichtigkeit von -2,75 und -3,0 Dioptrien eine Krankheit im Sinne von 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung ist und der Versicherer die Kosten für die LASIK Operation zur Beseitigung dieser Fehlsichtigkeit tragen muss.

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