Augenlasern
Chancen, Risken und Kosten einer Femto-LASIK
Die LASIK wird bereits seit mehr als 30 Jahren zur zuverlässigen und sicheren Korrektur der Fehlsichtigkeit mittels Excimer-Laser eingesetzt. Dabei gilt die Femto-LASIK heute als der „Goldstandard“. Sie wird als das am besten untersuchte und sicherste Verfahren in der Medizin angesehen. Mit bisher über 100 Millionen Eingriffen weltweit ist sie der häufigste chirurgische Eingriff der westlichen Welt.
Über 1.000 wissenschaftliche Veröffentlichungen (mehr als über irgendein anderes Verfahren in der Medizin) belegen dies in zahlreichen Langzeitstudien. Die Sicherheit ist gegenüber dem Tragen von weichen Kontaktlinsen deutlich höher und die stabilen positiven Langzeiteffekte sind seit der Veröffentlichung der ersten Langzeitergebnisse 1998 ebenfalls bewiesen.
Die US Navy und die NASA haben nach Windkanalversuchen die Femto-LASIK sogar für Jetpiloten und Astronauten der NASA freigegeben.
In den USA zeigen neuere Studien, dass durch eine frühzeitige LASIK viele Schäden, insbesondere das chronisch trockene Auge, die durch das jahrzehntelange Tragen von weichen Kontaktlinsen entstehen, verhindert werden können. Den Empfehlungen der amerikanischen Refractive Surgery Alliance folgend, empfehlen wir daher, die Femto-LASIK so früh wie möglich, nämlich ab dem 18. Lebensjahr, durchführen zu lassen.
RISIKEN – WIR INFORMIEREN SIE
Unser Ziel ist es, Sie umfassend und verständlich bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen. Wir informieren Sie über alle Vorteile, Chancen und möglichen Risiken einer LASIK, damit Sie gut vorbereitet sind.
Für vollständige Transparenz erwähnen wir auch sehr seltene Nebenwirkungen. So haben Sie alle relevanten Informationen, um sich sicher und gut informiert zu fühlen. Das Risiko ernsthafter Komplikationen ist bei präziser Indikationsstellung jedoch äußerst gering.
Die LASIK ist seit 1998 „wissenschaftlich anerkannt“. Das bedeutet, dass, durch Studien belegt, die Vor- und Nachteile des Verfahrens weitestgehend bekannt sind, der Anwendungsbereich klar umschrieben werden kann, und Langzeitergebnisse vorliegen, die später auftretende Komplikationen unwahrscheinlich erscheinen lassen.
Wichtige Information vorab: Durch eine gründliche Patienten-Analyse und die sorgfältige Auswahl der für Sie besten Behandlungsmethode, gepaart mit der Einhaltung internationaler Richtlinien und höchster Qualitätsstandards, reduzieren wir die Risiken von Anfang an auf ein Minimum.
Trockenheit der Augen
Als Folge der Operation kann das Auge zeitweise nicht mehr genügend Tränenflüssigkeit bilden, um die Hornhaut feucht zu halten. Dieser Zustand äußert sich in einem Fremdkörpergefühl und kann Schwankungen der Sehschärfe verursachen. Diese Unannehmlichkeit kann einige Wochen bis Monate anhalten. Tränenersatzmittel helfen aber gut über diese Periode hinweg.
Einwachsen des Epithels
In Einzelfällen kann es zum Einwachsen der oberflächigen Hornhautschicht (Epithel) unter das Hornhautdeckelchen (Flap) kommen. Diese Komplikation ist erst nach einigen Wochen erkennbar und tritt in der Regel nur bei veralteten Lasersystemen mit langen OP Zeiten und der Mikrokeratom LASIK auf, kann aber durch einen kurzen Eingriff behoben werden. Nehmen Sie daher bitte unbedingt Ihre Nachuntersuchungstermine wahr.
Verschiebung des Hornhautdeckels (Flap)
Eine Verschiebung des Flaps durch Reiben erfordert einen Revisionseingriff, ist aber problemlos zu beheben. Halten Sie sich daher unbedingt an die Anweisungen Ihres Arztes.
Vorübergehende vermehrte Blendempfindlichkeit / Halos
Am Tage sowie bei Dunkelheit kann eine vorübergehende Blendempfindlichkeit auftreten und mehrere Wochen anhalten. Sie kann zur Wahrnehmung von Halos oder einer reduzierten Sehschärfe bei Dämmerung oder Blendung führen. Meistens verschwindet das Phänomen aber von alleine. Diese Nebenwirkungen treten häufiger bei Kurzsichtigkeit von mehr als –5 Dioptrien und bei Weitsichtigkeit auf und werden durch den Einsatz des Aberrometers erheblich reduziert.
Postoperative Infektion
Nach der LASIK besteht, wenn auch nur ein äußerst geringes (1:10.000), Risiko einer postoperativen Infektion, die zur Narbenbildung führen kann. Um dies zu vermeiden, erhalten Sie während und prophylaktisch nach der Operation antibiotische Augentropfen. Halten Sie sich bitte unbedingt an den Tropfplan und die notwendigen Nachuntersuchungstermine in der ersten Zeit nach dem Eingriff. Sollte sich Ihr Auge trotz aller Vorsichtsmaßnahmen entzünden oder sollten Schmerzen auftreten, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
Hornhaut wird dünner
Um Ihnen die Sicherheit zu geben, dass ihre Hornhaut auch nach der LASIK noch eine ausreichende Dicke hat, die weit im sicheren Bereich liegt, vermessen wir die Dicke Ihrer Hornhaut mit dem Pachymeter dreidimensional in 25.000 Punkten. Wir kontrollieren Ihre Resthornhautdicke während der gesamten OP in Echtzeit und gewähren Ihnen dadurch zusätzliche Sicherheit.
Erhöhung des Augeninnendrucks
Durch Verwendung kortisonhaltiger Augentropfen kann der Augeninnendruck kurzfristig erhöht sein. Dies ist jedoch äußerst selten der Fall, da diese Tropfen in der Regel nur über ca. 1 Woche verabreicht werden.
Störung des beidäugigen Sehvermögens
Diese Komplikation tritt in der Regel nur bei Augen mit sehr unterschiedlichen Refraktionswerten z.B. – 4 und – 8 dpt auf. Um das zu vermeiden, simulieren wir die LASIK in solchen Fällen vorher mit Kontaktlinsen.
Die Vorteile der Femto-LASIK bei sehkraft auf einen Blick
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hochqualifiziertes Team mit langjähriger Erfahrung
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Behandlung mit der modernsten Technologie der Welt
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mehr als die Hälfte aller Patienten sehen hinterher besser als 100%
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die meisten Patienten haben eine verbesserte Nacht- und Kontrastsicht
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kurze Heilungsphase von nur 3-4 Stunden
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besser sehen als jemals zuvor
Kostenübersicht
Die Kosten für die Augenlaser Behandlung in unseren Augenzentren in Köln und Berlin betragen ca. 2.900 € pro Auge.
Dies gilt für alle laserchirurgischen refraktiven Eingriffe. Ob die Behandlung als Femto-LASIK wellenfront-optimiert, aberrometriegeführt, topographie-gesteuert oder Q-value assisted durchgeführt wird, macht dabei keinen Unterschied. Unser Ziel ist der optimale Behandlungserfolg für unseren Patienten, deshalb berechnen wir den zusätzlichen Aufwand nicht.
Die LASIK ist von der Bundesärztekammer in den Katalog der individuell zu finanzierenden Gesundheitsleistungen (IGeL) aufgenommen worden. Daher werden die Behandlungskosten grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Ein kleiner Trost: in der Regel ist es aber möglich, die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd gelten zu machen.
Ratenzahlung Ihrer Femto-LASIK
sehkraft ermöglicht gesetzlich Versicherten gerne eine unkomplizierte und zinsfreie Ratenzahlung Ihrer LASIK Behandlung.
Schreiben Sie uns hierfür einfach eine Mail an buchhaltung@sehkraft.de .
Weitere Informationen
Private Versicherer müssen die LASIK Behandlung zahlen
Die heutige Rechtsprechung sieht die LASIK als gleichberechtigtes Verfahren zu Brille und Kontaktlinse. Mittlerweile kann sie als so gefestigt angesehen werden, dass die LASIK grundsätzlich bezahlt werden muss, soweit es sich nicht nur um eine ganz geringfügige Fehlsichtigkeit handelt oder ein tariflicher Ausschluss besteht. In allen anderen Fällen sind die Erfolgsaussichten ganz gut, dass zumindest ein erheblicher Anteil der Behandlungskosten übernommen wird.
Private Versicherer müssen die LASIK erstatten
Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29. März 2017 (IV ZR 533/15)
Die Entscheidung des BGH startet mit einer geradezu verblüffenden Klarstellung: Der Bundesgerichtshof hebt hervor, dass es für die Qualifizierung eines Befundes als Krankheit im Sinne der Musterbedingungen der Privaten Krankenversicherungen nicht auf die Kriterien der medizinischen Wissenschaft ankomme, sondern darauf, ob nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers eine nicht nur ganz geringfügige Beeinträchtigung der körperlichen Normalfunktion vorliege, beispielsweise weil ein beschwerdefreies Lesen oder eine gefahren freie Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich sind.
LASIK vorrangig vor Brille und Kontaktlinsen, weil sie heilt
Der Bundesgerichtshof räumt ferner mit den unsinnigen Einwendungen der Privaten Krankenversicherung auf, wonach eine Kostenerstattung für LASIK nur in Betracht käme, sofern sich der Patient nicht mit der Verwendung von Hilfsmitteln wie Brillen oder Kontaktlinsen selbst behelfen könne. Eine Nachrangigkeit der LASIK sei in den Versicherungsbedingungen nicht niedergelegt. Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofes bestehe sogar eine Vorrangigkeit der LASIK insofern, als hierdurch infolge der Brechkraftänderung des Auges durch den Eingriff von einer Heilung gesprochen werden könne, während das Hilfsmittel für die Dauer seiner Anwendung lediglich das Leben mit dem fortbestehenden körperlichen Defekt erleichtere.
Versicherer versuchen sich nun Ihrer Leistungspflicht zu entziehen
Als Reaktion darauf sind viele Versicherer für den Bereich der LASIK deshalb bereits auf breiter Front dazu übergegangen, die Tarifbedingungen im Hinblick auf augenchirurgische Eingriffe zu ändern und die diesbezügliche Kostenerstattung beispielsweise auf Höchstbeträge zu deckeln, so wie man dies traditionell von der Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen kennt. Andere haben Verträge mit Billiganbietern abgeschlossen, an die sie Ihre Versicherten mit der Falschaussage, dort die gleiche Leistung zu erhalten, verweisen.
Sie dürfen sich für den besten Behandler entscheiden
Dabei ist durchaus bekannt, dass diese Zentren nicht über vergleichbare technologische und personelle Ressourcen verfügen und beispielsweise ausschließlich die veraltete LASIK mit dem Mikrokeratom anbieten. Sie, als Privatversicherter, haben das Recht auf freie Arztwahl und können sich für den Behandler mit dem besten Ruf, der größten Erfahrung und der besten technischen Ausstattung entscheiden, ohne dass dem Krankenversicherer ein Mitspracherecht zusteht.
Deckelungsklauseln scheinen unwirksam
Zwischenzeitlich sehen manche privaten Krankenversicherungsverträge deshalb tariflich Deckelungsklauseln vor, wonach refraktive Eingriffe mit zum Beispiel maximal 1.000 Euro erstattet werden. Orientiert hat man sich hierbei offensichtlich an den Klauseln zur Hilfsmittelversorgung mit Brille oder Kontaktlinse. Da ambulante Chirurgie jedoch üblicherweise uneingeschränkt und tariflich mit 100 Prozent versichert ist, erscheint es fraglich, ob eine solche gravierende Beschränkung der grundsätzlichen Leistungspflicht nicht mit wesentlichen Grundgedanken des Krankenvollversicherungsvertrages unvereinbar und letztlich für den aufgeschlossenen und um die verständige Auslegung des Vertrages bemühten Versicherungsnehmer überraschend und damit unwirksam ist.