Kosten

Die Gesamtkosten für die Erstbehandlung liegen je nach Ausmaß der Trübungen bei 1.140 Euro für großflächige Trübungen und bei normalen Trübungen bei ca. 700 Euro pro Auge. Sollte eine weitere Behandlung am gleichen Auge notwendig sein, kostet diese ca. 455 Euro.

Leider werden die Behandlungskosten grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ein kleiner Trost: in der Regel ist es aber möglich, die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd gelten zu machen.

Entscheidung Amtsgericht

Erstattung durch Private Krankenversicherer

Die Erstattung durch private Krankenversicherer ist aktuell noch sehr unterschiedlich. Gerichte haben aber bestätigt, dass durch die Glaskörpertrübungen das seitens des BGH (Urteil vom 20.03.2017, IV ZR 533/15) aufgestellte Kriterium der erheblichen funktionellen Beeinträchtigung gegeben war und die Behandlung damit medizinisch notwendig und zu erstatten ist.

Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse wird davon ausgehen, zum Normalzustand der Sehfähigkeit gehöre ein beschwerdefreies Lesen und eine gefahrenfreie Teilnahme am Straßenverkehr. Sofern eine nicht nur ganz geringfügige Beeinträchtigung dieser körperlichen Normalfunktion vorliege, sei eine bedingungsmäßige Krankheit zu bejahen.